AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand Mai 2019)

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferungen und Leistungen unserer Firma. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an unseren Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.

2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahmen des Auftrages schriftlich oder in Textform bestätigt haben.

2.3 Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten etc. bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise sind Festpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche zusätzliche Leistungen, insbesondere das Aufstellen und die Montage der Ware sowie Dekorationsarbeiten etc., werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3.3 Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern das kalendermäßig bestimmte späteste Datum der Zahlung.

4. Lieferzeit

4.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferbedingungen oder Leistungen ein Datum oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt werden kann, bezeichnet sie nur die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Lieferfristen oder- Termine schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt uns eine angemessene Nachfrist, die mindestens 2 Wochen beträgt, zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen gem. Ziffer 4.3. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich und unmissverständlich vereinbart sein.

4.2 Sollten wir in Folge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z. B. Betriebsstörungen, Streik Aussperrung, Krieg, Beeinträchtigung der Verkehrsmittel sowie Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegen-standes von erheblichem Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung des Hindernisses zu liefern. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

4.3 Unsere Schadenersatzpflicht wegen Verzugs im Falle leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware unser Eigentum.

5.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderung unser Eigentum.

5.3 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten in Höhe des Werts der Vorbehaltswaren, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.

5.4 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns gegebenen Sicherheit die Höhe unserer Forderung um insgesamt mehr als 1 0% übersteigt.

5.5 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bzw. Forderungsteile. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5.6 Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6. Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort

6.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist der Sitz unserer Gesellschaft.

6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes und für den Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln transportieren. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, findet diese Klausel keine Anwendung.

7. Annahmeverzug

7.1 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Annahme der Ware setzen. Nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen.

7.2 Als Schadensersatz werden pauschal 15% der Auftragssumme fällig. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens über den pauschalisierten Schadensersatz hinaus bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Rücktritt

8.1 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

8.2 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach §802c ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

9. Abtretung

Der Kunde darf seine Forderungen gegen uns gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht an Dritte abtreten.

10. Aufrechnung

Unsere Kunden sind zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft oder von uns anerkannt sind.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

11.2 lst die gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.

11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einer Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

11.4 Wir leisten für unsere Einbauküche Gewähr für die Zeit von 5 Jahren, sofern die Einbauküche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und der Mangel der bei uns erworbenen Einbauküche zu einem Mangel des Bauwerks führt. Ansonsten gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr. Bei Verbrauchern gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache an den Kunden.

11.5 Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

11.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich der Sitz unserer Gesellschaft.

13. Rechtsfeld

Die Rechtsbeziehung zwischen den Kunden, auch ausländischen und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kauf-rechts ist ausgeschlossen.

14. Streitbeilegungsverfahren

Wir sind nicht bereit, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mitzuwirken.
Für uns besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,

die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.